Allgemeine Geschäfts­bedingungen

der MT Beteiligungsmanagement UG im Lizenzsystem LagerFirst für Produktverkäufe an Franchisenehmer

§ 1 Allgemeines / Geltungsbereich

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an. Unsere Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Allgemeinen Liefer-, Leistungs- und Zahlungsbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung ausführen.

§ 2 Vertragsabschluss

Unser Angebot ist freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt oder wir nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich erklärt haben.

Ein Auftrag des Kunden wird durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Lieferung/Leistungserbringung angenommen.

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 3 Preise/Zahlungsbedingungen

Die im Intranet genannten Preise enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht.

Sofern in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung oder in sonstiger Weise schriftlich kein Zahlungsziel eingeräumt, keine Teilzahlung oder Vorauskasse vereinbart worden ist, ist der Kaufpreis sofort nach Lieferung und Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.

Schecks werden nicht angenommen.

Lastschrift oder Überweisungen sind Standard-Zahlungsbedingungen.

Bezahlungen mit Kreditkarte werden nur akzeptiert, wenn es vorher schriftlich von MT-Beteiligungsmanagement im Lizenzsystem LagerFirst freigegeben wurde.

Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Kunden auszugehen ist, so können wir nach unserer Wahl entweder Sicherheit binnen einer angemessenen Frist oder Zahlung Zug um Zug gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht nach, so sind wir vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Rechte berechtigt, nach Ablauf der gesetzten Frist vom Vertrag zurückzutreten.

Sollte aus Gründen, die vom Kunden zu vertreten sind, eine zweite oder weitere Anlieferung oder Anfahrt notwendig sein, so gehen die hierdurch entstehenden Mehrkosten zu Lasten des Kunden.

§ 4 Lieferzeit / Abnahme

Die Einhaltung unserer Leistungsverpflichtungen, insbesondere der angegebenen Lieferzeit, setzt die Einhaltung der Verpflichtungen des Kunden (insbesondere die Leistung der Anzahlung) voraus.

Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund unvorhergesehener und nicht durch uns zu vertretender Umstände wie Arbeitskampf, Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten und behördliche Anordnungen führen nicht zum Verzug. Eine vereinbarte Lieferfrist verlängert sich um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so sind wir und der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.

Setzt uns der Kunde nach unserem Verzug eine angemessene Nachfrist, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, entstandene Mehraufwendungen zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät. Im Falle des Annahmeverzugs des Kunden haften wir nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.

Wenn die Lieferzeit auf Wunsch des Kunden verlängert werden soll, sind wir berechtigt, ihm entstandene Mehrkosten zu berechnen, soweit wir den Kunden hierauf vor Änderung der Lieferzeit hingewiesen haben.

Verweigert der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme oder erklärt er vorher ausdrücklich, nicht annehmen zu wollen, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern. Als Schadenersatz wegen Nichterfüllung können wir pauschal 25% des vereinbarten Kaufpreises für entstandene Kosten und entgangenen Gewinn verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder der Schaden niedriger ist als die Pauschale. Umgekehrt bleiben auch uns die Geltendmachung und der Nachweis eines die Pauschale übersteigenden Schadens vorbehalten.

§ 5 Versand / Gefahrübergang

Der Versand erfolgt auf Verlangen des Kunden. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, geht die Leistungsgefahr mit Übergabe der Ware an die mit der Auslieferung beauftragte Person über.

§ 6 Mängelgewährleistung

Gewichts-, Maß- und technische Angaben in unseren Katalogen sind, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde, unverbindlich und sind insbesondere keine Beschaffenheitsgarantien (zugesicherte Eigenschaften). Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt.

§ 7 Schadensersatz

Unsere Haftung ist ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten verursacht haben. Im Hinblick auf die fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren und typischen Schaden begrenzt. Entsprechendes gilt für die Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.

Vorstehende Haftungsausschlüsse – bzw. Beschränkungen gelten nicht für Ansprüche gemäß §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz, für die Verletzung des Lebens oder bei Körper-/Gesundheitsschäden und wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Beschaffenheit (Beschaffenheitsgarantie).

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag mit dem Kunden vor. Soweit wir aufgrund eines Pflichtverstoßes des Kunden – ggf. nach Fristsetzung - zum Rücktritt berechtigt sind, sind wir nach Rücknahme der gelieferten Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden abzüglich der erforderlichen und angefallenen Verwertungskosten anzurechnen.

Der Kunde ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen (einschließlich USt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen und uns von den Kosten freizustellen, die erforderlich sind, um unser Eigentum – soweit dieses noch besteht - zu sichern.

§ 9 Schlussbestimmungen

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien richten sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Hamburg.

Die Aufrechnung ist dem Kunden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gestattet.

Soweit gesetzlich zulässig steht dem Kunden kein Pfand-, Zurückbehaltungs- oder Leistungsverweigerungsrecht zu.

DATENSCHUTZHINWEIS

Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z.B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die Bestellabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Dienstleister weitergegeben.

Im Rahmen des gesetzlich Zulässigen und unter Berücksichtigung Ihrer jeweiligen schutzwürdigen Interessen an dem Ausschluss der Übermittlung oder Nutzung können wir zur Bonitäts- und Kreditprüfung während der Dauer der Kundenbeziehung Adress- und Bonitätsdaten an Dritte sowie ggf. an die SCHUFA 65203 Wiesbaden oder der Creditreform weitergeben. Ferner werden Adress- und Bestelldaten für eigene Marketingzwecke erhoben und verarbeitet. Für fremde Marketingzwecke werden ausschließlich solche Daten weitergegeben, bei denen dies gesetzlich erlaubt ist (allgemein veröffentlichte und bestimmte in Listen zusammengefasste Daten gemäß § 28 Abs. 3 S.2 und S.4 Bundesdatenschutzgesetz).

Hinweis: Sie können der Nutzung, Verarbeitung und Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten zu Marketingzwecken jederzeit durch eine formlose Mitteilung auf dem Postweg an MT Beteiligungsmanagement UG im Lizenzsystem LagerFirst, Am Glüsig 1c, 39365 Harbke, widersprechen. Dies gilt allerdings nicht für die zur Abwicklung Ihrer Bestellung erforderlichen Daten. Nach Erhalt Ihres Widerspruchs werden wir die betroffenen Daten nicht mehr zu anderen Zwecken als zur Abwicklung Ihrer Bestellung nutzen, verarbeiten und übermitteln sowie die weitere Versendung von Werbemitteln einschließlich unserer Kataloge an Sie einstellen.

 

Stand: 01.02.2025