Allgemeine Geschäftsbedingungen der MT Beteiligungsmanagement UG für Containerleasing, Containerverkauf und SaaS-Dienste

Allgemeine Geschäftsbedingungen der MT Beteiligungsmanagement UG für Containerleasing, Containerverkauf und SaaS-Dienste

Stand Juni 2025
MT Beteiligungsmanagement UG
LagerFirst
Am Glüsig 1C
39365 Harbke

Inhalt:

  • A. Allgemeine Bedingungen
  • B. Besondere Bedingungen Containerleasing
  • C. Besondere Bedingungen Containerverkauf
  • D. Besondere Bedingungen Software-as-a-Service (SaaS)
  • E. Besondere Bedingungen Wartungs- und Supportleistungen

A. Allgemeine Bedingungen

1 Geltungsbereich und Allgemeines

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der MT Beteiligungsmanagement UG (nachfolgend: „Anbieter“ / „Provider“) und dem Kunden über das Leasing und den Verkauf von Containern sowie der Bereitstellung cloudbasierter Software (SaaS) zur Containerverwaltung in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichenden Vorschriften des Kunden widerspricht der Anbieter hiermit ausdrücklich, sofern nicht eine ausdrückliche Vereinbarung zwischen den Parteien erfolgt ist. Die Leistungen des Anbieters richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden und ausschließlich gegenüber Unternehmern, also natürlichen oder juristischen Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

1.3 Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor den AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben (per E-Mail) maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden dem Anbieter gegenüber abzugeben sind, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit zumindest der Textform, also bspw. E-Mail.

2 Leistungspflichten des Anbieters

2.1 Die Leistungspflichten des Anbieters ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts. Sonstige Zusagen, Leistungsversprechen oder Nebenabreden sind nur wirksam, wenn diese schriftlich durch den Anbieter bestätigt werden.

2.2 Der Anbieter bietet derzeit nachfolgende Leistungen an:

  • Containervermietung (Leasing) durch die Leasinggesellschaft AGL an den Franchisepartner
  • Containerverkauf
  • SaaS
  • Service- und Supportdienstleistungen

2.3 Der Anbieter ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern, oder der Anbieter aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.

2.4 Stellt der Anbieter Zusatzleistungen ohne zusätzliches Entgelt zur Verfügung, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen Erfüllungsanspruch. Der Anbieter ist berechtigt, solche bisher vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb angemessener Frist einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen Entgelt anzubieten. In einem solchen Fall wird der Anbieter den Kunden rechtzeitig informieren.

2.5 Der Anbieter ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus gewährt der Anbieter dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen. Der Anbieter leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.

2.6 Soweit dem Kunden feste IP-Adressen zur Verfügung gestellt werden, behält sich der Anbieter vor, die dem Kunden zugewiesene(n) IP-Adresse(n) zu ändern, wenn dies aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich werden sollte. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert, hat der Kunde keinen Anspruch auf einen bestimmten Server. Dem Kunden ist bewusst, dass es notwendig sein kann, ihn auf einen anderen Server zu migrieren, ohne dass es hierfür seiner Zustimmung bedarf. Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen informieren.

2.7 Vom Kunden nach Vertragsschluss gewünschte Änderungen werden nicht Vertragsbestandteil und können nur Gegenstand einer neuen Vereinbarung sein. Ein Änderungsverlangen liegt unter anderem vor, wenn der Kunde Anforderungen an den Leistungsgegenstand stellt, die bisher noch nicht vereinbart waren (Änderungsverlangen). Ein Änderungsverlangen ist grundsätzlich schriftlich oder per E-Mail an den Anbieter zu richten. Jeder Mehraufwand, der durch das Änderungsverlangen entsteht, ist gesondert zu vergüten. Die Höhe der gesonderten Vergütung teilt der Anbieter dem Kunden nach Prüfung des Änderungsverlangens mit und bestimmt eine Frist zur Annahme. Kommt es innerhalb der vom Anbieter benannten Frist zu keiner Einigung, bleibt es bei der ursprünglichen Vereinbarung. Für den Fall, dass der durch das Änderungsverlangen entstehende Mehraufwand die Einhaltung ursprünglich vereinbarter Fristen behindert, weist der Anbieter den Kunden darauf hin. Die Parteien werden in diesem Fall eine Anpassung der ursprünglich vereinbarten Fristen vereinbaren. Erzielen die Parteien trotz des vereinbarten Änderungsverlangens keine Einigkeit über die Verschiebung der ursprünglich vereinbarten Fristen, ist der Anbieter einseitig berechtigt, eine angemessene Frist festzulegen.

2.8 Die Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit der vom Kunden beauftragten Leistungen, vor allem in Bezug auf urheber-, marken-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Verletzungen, sowie die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Kennzeichen und Marken, ist vom Leistungsumfang nicht umfasst. Im Falle einer abweichenden individuellen Vereinbarung hat der Kunde die zusätzlich entstehenden Kosten zu tragen. Der Anbieter ebenfalls nicht verpflichtet, etwaige in den Leistungsgegenständen enthaltenen, vom Kunden vor- oder freigegebenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden auf ihre Richtigkeit oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte (z.B. Bilder, Texte) rechtlich auf deren Zulässigkeit zu überprüfen. Entsprechend gilt dies für seitens des Kunden freigegebene Texte und Inhalte, insbesondere schuldet der Anbieter keine Überprüfung auf Rechtsschreibfehler oder Korrektur von Inhalten.

3 Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Angaben richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, den Anbieter jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Kontaktdaten sowie der sonstigen, für die Vertragsdurchführung erforderlichen Daten zu unterrichten.

3.2 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle Unterlagen und Materialien, die zur Erfüllung des Auftrags notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. In der Regel ist mit der Rechtzeitigkeit ein Zeitraum von 14 Tagen gemeint, sofern keine kürzere Frist zur Leistungserbringung vereinbart wurde. Er übermittelt diese in der mit dem Anbieter abgesprochenen Form. Fehlen konkrete Absprachen über die Form, stellt der Kunde sie sowohl in gedruckter als auch elektronisch in einem üblichen Speicherformat zur Verfügung.

3.3 Der Kunde stellt sicher, dass die Unterlagen und Materialien, die er dem Anbieter zur Verfügung stellt, frei von Rechten Dritter sind. Er hat den Anbieter von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Verpflichtung entfällt nur dann, wenn der Kunde den Nachweis erbringt, dass ihn insoweit kein Verschulden trifft.

3.4 Soweit der Anbieter dem Kunden Entwürfe und/oder Testversionen unter Angabe einer angemessenen Frist für die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit überlassen, gelten diese mit Ablauf der Frist als genehmigt, sofern der Anbieter vom Kunden binnen der Frist keine Korrekturaufforderung erhalten.

3.5 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass ausreichend Ressourcen und Informationen an den Anbieter zur Verfügung gestellt werden. Er wird insbesondere dafür sorgen, dass ausreichende Rechnerkapazitäten wie Speicher, Prozessorleistung und Leitungskapazitäten sowie die erforderliche Anzahl von kompetenten Mitarbeitern aus sachlicher und EDV-technischer Sicht als Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

3.6 Sobald Fehler oder Beeinträchtigungen der Funktionalität der Leistungen des Anbieters auftreten, wird der Kunde diesen unverzüglich unter Angabe von Zeitpunkt, Fehlerspezifikation sowie Name und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse) des meldenden und zuständigen Mitarbeiters unterrichten.

3.7 Der Kunde ist für den störungsfreien Betrieb der Einrichtungen zur Fernwartung und -pflege, insbesondere stabile Datenleitungen und Schnittstellen verantwortlich. Er ist weiterhin verpflichtet, sich angemessen vor Datenverlust zu schützen und hierzu insbesondere regelmäßige und anlassbezogene Datensicherungen durchzuführen.

3.8 Mehraufwendungen, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde seinen Verpflichtungen zur Mitwirkung nicht nachgekommen ist, geht zu Lasten des Kunden und können vom Anbieter gesondert in Rechnung gestellt werden.

3.9 Der Kunde wird Passwörter vor unbefugter Nutzung durch Dritte sichern und diese geheim halten.

4 Vertragsschluss, Vertragslaufzeit, Kündigung

4.1 Der Vertrag kommt durch Annahme des Vertragsangebots des Kunden seitens des Anbieters zustande. Die Annahme wird entweder ausdrücklich erklärt oder ist im Beginn der Ausführung der Leistung durch den Anbieter zu sehen.

4.2 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und sechs Wochen ab Angebotsdatum, sofern nicht anders im Angebot angegeben, gültig.

4.3 Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Mindestvertragslaufzeit für Laufzeitverträge 12 Monate und die Frist für die ordentliche Kündigung drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Falls nicht abweichend vereinbart, verlängert sich der Vertrag mangels Kündigung um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit. Ist diese länger als ein Jahr, jedoch jeweils nur um 12 Monate.

4.4 Die Laufzeit für die Nutzung der SaaS-Software ist gleichlaufend mit der Laufzeit des Franchisevertrages. Eine vorherige Kündigung ist ausgeschlossen.

4.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde

4.5.1 mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag in Höhe von zwei monatlichen Grundentgelten in Verzug gerät;

4.5.2 schuldhaft gegen eine wesentliche Vertragspflicht verstößt, und der Kunde trotz Abmahnung innerhalb angemessener Frist nicht Abhilfe schafft.

4.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Eine E-Mail-Kündigung ist möglich, wenn diese die der elektronischen Form des § 126a BGB genügt (sog. qualifizierte elektronische Signatur).

5 Preise und Zahlung

5.1 Die vereinbarte Vergütung versteht sich immer netto zuzüglich der am Tag der Leistung gültigen Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

5.2 Rechnungen sind 7 Tage nach Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen vereinbart worden sind.

5.3 Weiterhin ist der Anbieter berechtigt, Vorauszahlungen in angemessener Höhe zu verlangen. Dies können bis zu 100 % der vereinbarten Vergütung sein. Dies gilt insbesondere im Fall von der Beauftragung von Subunternehmern und Fremdleistungen sowie bei veranschlagten Festpreisen.

5.4 Reisekosten und Spesen werden gesondert und nach Aufwand abgerechnet.

5.5 Nutzungsunabhängige Entgelte sind für die jeweilige Vertragslaufzeit im Voraus fällig und zahlbar, falls mit dem Kunden kein abweichender Abrechnungszeitraum vereinbart ist. Nutzungsabhängige Entgelte sind mit dem Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums fällig und zu zahlen. Alle Entgelte richten sich nach den jeweils mit dem Kunden hierfür vereinbarten Preisen.

5.6 Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang einer Rechnung bezahlt.

5.7 Soweit nicht anders vereinbart, erfolgen Zahlungen des Kunden durch SEPA-Lastschrifteinzug. Der Kunde erteilt dem Anbieter, sofern nicht abweichend vereinbart, ein Mandat zum SEPA- Basislastschriftverfahren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses anfallenden Entgelte einzuziehen. Das Mandat gilt auch für vom Kunden mitgeteilte neue Bankverbindungen. Der Anbieter kündigt dem Kunden den entsprechenden Lastschrifteinzug rechtzeitig vorab an. Diese Ankündigung erfolgt mindestens einen Werktag vor der Abbuchung per E-Mail an den Zahlungspflichtigen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Konto im vereinbarten Abbuchungszeitraum ausreichende Deckung aufweist. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter den durch eine etwaige Zahlungsverweigerung des kontoführenden Instituts entstehenden Schaden zu ersetzen.

5.8 Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Anbieter berechtigt, Zinsen in Höhe von 9 % jährlich zu verlangen. Dem Kunden ist demgegenüber der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Zinsschaden entstanden ist.

5.9 Die vorübergehende Sperrung von Diensten berührt die Zahlungspflicht des Kunden nicht.

5.10 Gegen Forderungen des Anbieters kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gewährleistungsansprüche des Kunden, sofern diese gegen die Entgeltforderung des Anbieters aufgerechnet werden.

6 Termine, Fristen, Leistungshindernisse

6.1 Ein seitens des Kunden gewünschter konkreter Liefertermin ist stets durch den Anbieter ausdrücklich zu bestätigen. Die Einhaltung fixer Termine und Fristen durch den Anbieter setzt voraus, dass alle Fragen geklärt und die Verpflichtungen des Kunden rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt, insbesondere auch die vereinbarten Zahlungsbedingungen eingehalten worden sind sowie sämtliche vom Kunden beizubringen Informationen, Dateien, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig eingegangen sind. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

6.2 Ist für die Leistung des Anbieters die Mitwirkung des Kunden erforderlich, verlängert sich die Leistungs- oder Lieferzeit um die Zeit, die der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Auch bei Verzögerungen aufgrund von Veränderungen der Anforderungen des Kunden, unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware / Software), soweit sie dem Anbieter nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten, Probleme mit Produkten Dritter, verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.

6.3 Werden seitens des Kunden Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht lediglich geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und/oder Fristen, die nach dem ursprünglichen Vertragsgegenstand bestimmt wurden, ihre Gültigkeit.

6.4 Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen), höherer Gewalt (z.B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation), Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite auf die Leistung, hat der Anbieter nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Anbieter, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. Der Anbieter wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Verzug bei Subunternehmern, Leistungsverzögerungen bei Fremdleistungen und Eingriffe von dritter Seite unverzüglich anzeigen. Sind aus diesen Gründen Leistungs-/Lieferfristen nicht einzuhalten, begründet dies keinen Verzug.

6.5 Bei Leistungs-/Lieferungsverzug ist der Kunde erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt.

7 Leistungen von Drittanbietern

7.1 Muss der Anbieter zur Erfüllung von Aufträgen Verträge mit Drittanbietern schließen, dann erfolgt dies ausschließlich im Namen und in Vertretung des Kunden.

7.2 Der Anbieter eine Liste der zur Erfüllung des Auftrags notwendigen Fremdleistungen und legt der Anbieter dem Kunden mit einem Kostenvoranschlag zur Freigabe vor, sofern die Fremdleistungen nicht bereits in der vereinbarten Vergütung enthalten ist. Der Anbieter ist berechtigt, diese Leistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter hierzu Vollmacht zu erteilen, sofern die Freigabe erfolgt ist und stellt den Anbieter im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten frei.

7.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen des Anbieters und auf dessen Rechnung geschlossen werden müssen, sind ihm die damit verbundenen Kosten vom Kunden zu erstatten.

7.4 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Verbindlichkeit eines Kostenvoranschlags oder die Sach- und Rechtsmängelfreiheit der Fremdleistungen Dritter.

7.5 Sofern externe Dienste genutzt werden, gelten die Nutzungsrechte der externen Dienstleister uneingeschränkt.


8 Beauftragung von Subunternehmern

8.1 Der Anbieter berechtigt, vereinbarte Leistungen selbst zu erbringen oder ganz oder in Teilen an Subunternehmer weiterzugeben.

8.2 Können im Fall der Beauftragung von Subunternehmern die Leistungen ohne Verschulden des Anbieters durch zeitweise oder dauerhafte Verhinderung eines beauftragten Subunternehmers nicht oder voraussichtlich nicht fristgemäß erbracht werden, teilt der Anbieter dies dem Kunden mit.

9 Gewährleistung

9.1 Der Kunde hat dem Anbieter Mängel unverzüglich anzuzeigen und diesen bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen, insbesondere alle zumutbaren Maßnahmen zur Datensicherheit zu ergreifen.

9.2 Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im Nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist.

9.3 Bei gerechtfertigter Mängelrüge verpflichtet der Anbieter sich, die Mängel in angemessener Frist (mindestens 14 Werktage) zu beheben, wobei der Kunde ihm hierzu alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Der Anbieter ist berechtigt, die Nachbesserung zu verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für ihn mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.

9.4 Nimmt der Kunde selbstständig Veränderungen am Leistungsgegenstand vor oder lässt solche Veränderungen von Dritten vornehmen, insbesondere Veränderungen des Quellcodes, oder verwendet der Kunde nicht vom Anbieter freigegebene Hard- und Software im Zusammenhang mit dem Leistungsgegenstand, entfällt das Recht auf Gewährleistung, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Mangel nicht auf den beschriebenen Handlungen beruht.

9.5 Die Gewährleistungshaftung ist auf den Auftragswert, bei Schadenersatzansprüchen auf die Deckungsgrenze der durch den Anbieter abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt, sofern und soweit ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar oder ein Schaden an Leben, Körper oder Gesundheit eingetreten ist.

9.6 Etwaig bestehende Gewährleistungsansprüche verjähren binnen eines Jahres ab Lieferung bzw. Bereitstellung.

10 Haftung

10.1 Der Anbieter haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Maßgabe der nachstehenden Regelungen.

10.2 Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.

10.3 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesen Fällen haftet der Anbieter lediglich in Höhe des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens.

10.4 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangenen Gewinn, ausgeschlossen.

10.5 Vorstehende Beschränkungen gelten nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

10.6 Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Arbeitnehmer, sonstigen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11 Datenschutz und Geheimhaltung

11.1 Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten vom Anbieter auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Anbieter selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG). Weitere Einzelheiten kann der Kunde der Datenschutzerklärung des Anbieters entnehmen.

11.2 Persönliche Informationen können bei vorheriger ausdrücklicher Einwilligung des Kunden auch dazu verwendet werden, um über Produkte, Marketingmaßnahmen und sonstige Dienstleistungen zu informieren. Insbesondere erklärt der Kunde seine Einwilligung dazu, dass der Anbieter seinen Namen und sein Logo zeitlich und örtlich unbeschränkt auf seiner Website sowie im Rahmen der Social-Media-Auftritte des Anbieters bei Facebook, Instagram, LinkedIn sowie XING verwenden darf, um die Leistungserbringung bzw. die Zusammenarbeit zu bewerben.

11.3 Die vorvertragliche und vertragliche Kommunikation mit dem Kunden erfolgt neben der telefonischen Kommunikation auch mittels der Konferenzsoftware Zoom der Anbieterin Zoom Video Communications, Inc., 55 Almaden Blvd, Suite 600, San Jose, CA 95113, USA (Datenschutzerklärung: https://zoom.us/de-de/privacy.htm), Google Meet, der Anbieterin Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, zustellbevollmächtigt: Google Germany GmbH - Rechtsabteilung - ABC-Straße 19, 20354 Hamburg, Deutschland ((Datenschutzerklärungen: https://edu.google.com/why-google/privacy-security/; https://policies.google.com/privacy) sowie Microsoft Teams der Microsoft Corporation, One Microsoft Way, Redmond, WA 98052-6399, USA. Die europäische Niederlassung von Microsoft, Microsoft Place, South County Business Park, Leopardstown, Dublin 18, Ireland ist unsere Auftragsdatenverarbeiterin für die Bereitstellung der Teams-Anwendung (Datenschutzerklärung: https://www.microsoft.com/de-de/privacy/privacystatement). Der Kunde hat bei der Nutzung der Plattformen in die jeweiligen Datenschutzbestimmungen eingewilligt. Eine Verantwortlichkeit für die Verwendung der Daten durch die Plattformen ist auf Seiten des Anbieters ausgeschlossen.

11.4 Der Anbieter versendet nach internen Richtlinien verschlüsselte und zertifizierte E-Mails an den Kunden. Von Seiten des Anbieters kann jedoch nicht sichergestellt werden, dass der Kunde als Empfänger entsprechende Empfangsgeräte bereithält, um derartig gesicherte E-Mails zu empfangen. Auf Wunsch des Kunden kann im Einzelfall auch ein Versand über Messengerdienste erfolgen, standardmäßig wird dies durch den Anbieter aber nicht vorgesehen.

11.4.1 Für den Fall, dass ein verschlüsselter Versand nicht möglich oder durch den Kunden nicht gewünscht ist, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation über unverschlüsselte E-Mails zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in der E-Mail besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per unverschlüsselter E-Mail an den Anbieter gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

11.4.2 Für den Fall, dass der Kunde eine Kommunikation über WhatsApp Business oder andere Messengerdienste ausdrücklich wünscht, willigt der Kunde hiermit ein, dass er mit der Kommunikation WhatsApp Business / andere Messengerdienste zur Auftragsabwicklung einverstanden ist. Dieses Einverständnis wird ausdrücklich auch für den Fall erteilt, dass in den Messenger Nachrichten besondere persönliche Daten, wie z.B. Gesundheitsdaten oder der Finanzstatus, enthalten sind. Sofern der Kunde bereits die besonderen persönlichen Daten per Messengerdienst an den Anbieter gesandt hatte, genehmigt er die nicht verschlüsselte Kommunikation bis auf Widerruf für die Zukunft.

11.5 Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft (postalisch oder per E-Mail) zu widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung berührt gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO nicht die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum erfolgten Widerruf erfolgten Datenverarbeitung. Der Anbieter in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Vertragsbeziehungen erfolgt die Löschung nach deren Ende.

11.6 Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und Konditionsgefüge des jeweiligen Vertrages, bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse über den Geschäftsbetrieb des Vertragspartners und nicht allgemein bekannten Unterlagen und Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch für Mitarbeiter, Hilfspersonen und Subunternehmer beider Vertragsparteien. Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

11.7 Die Parteien werden als vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und Programmcodes sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Der Kunde wird allerdings darauf hingewiesen, dass es nach derzeitigem Stand der Technik nicht möglich ist, Vervielfältigungen von Werken, die online gestellt werden, zu verhindern.

 


12 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen

12.1 Alle durch den Anbieter erbrachte Leistungen, auch Präsentationen, Projektskizzen, Projektpapiere, Konzepte, Planungen, Layouts und ähnliches unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Parteien vereinbaren, dass alle Leistungen dem Schutz der Bestimmungen des Urheberrechts unterliegen, auch wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, wie z.B. die notwendige Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Insbesondere wird in einem solchen Fall die Anwendbarkeit der §§ 31 ff. und §§ 97 ff UrhG vereinbart.

12.2 Die Werke des Anbieters dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Kunden bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Das Recht, die Arbeiten in dem bestimmungsgemäßen Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des Honorars. Wiederholungsnutzungen (Nachauflage) oder Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Produkt) sind honorarpflichtig; sie bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Anbieters. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf ebenfalls der ausdrücklichen Einwilligung. Über den Umfang der Nutzung steht dem Anbieter ein Auskunftsanspruch zu. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt oder im Falle der Abrechnung auf Provisionsbasis noch nicht veröffentlicht worden sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen beim Anbieter.

12.3 Insbesondere wird dem Kunden, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden ist, kein Quellcode überlassen. Ist die Überlassung des Quellcodes vereinbart, wird dem Kunden nur ein einfaches Nutzungsrecht an diesem eingeräumt.

12.4 Der Kunde überträgt dem Anbieter alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendigen Nutzungsrechte an den von ihm gelieferten Daten. Er versichert insoweit, die für die Erstellung des Leistungsgegenstandes erforderlichen Nutzungsrechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Daten zu besitzen und erklärt, dass hierdurch Urheber- und Nutzungsrechte Dritter nicht verletzt werden. Er versichert ferner, dass die im Rahmen dieses Vertrages auf uns zu übertragende Rechte nicht auf Dritte übertragen oder mit Rechten Dritter belastet sind.

12.5 Der Anbieter räumt dem Kunden an zur Verfügung gestellter eigener und fremder Software ein zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränktes nicht-ausschließliches (einfaches) Nutzungsrecht ein. Die Übertragung, außer mit Zustimmung des Anbieters im Wege der Vertragsübernahme, sowie die Einräumung von Unterlizenzen an Dritte sind nicht gestattet. Die weitere Nutzung nach Vertragsbeendigung ist nicht erlaubt, Kopien von überlassener Software wird der Kunde nach Vertragsbeendigung löschen.

12.6 Für Open Source Programme gelten zusätzlich die jeweils gültigen Lizenzbestimmungen des Anbieters der Software. Der Anbieter wird dem Kunden diese auf Anfrage zur Verfügung stellen. Soweit die Bedingungen der Software-Anbieter in Widerspruch zu den vorliegenden Bedingungen stehen, haben die Bedingungen des Software-Anbieters Vorrang.

12.7 Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller und, wenn einschlägig, die hersteller- bzw. softwarespezifischen Zusatzbedingungen des Anbieters.

13 Freistellung

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.

14 Schlussbestimmungen

14.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

14.2 Vertragssprache ist deutsch.

14.3 Der Anbieter speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu. Die AGB können jederzeit auch in der aktuellen Fassung auf der Website eingesehen werden.

14.4 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

14.5 Ist eine der vorangehenden oder nachfolgenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich insoweit, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.

B. Besondere Bedingungen Containerleasing

15 Lieferung und Zahlungsbedingungen

15.1 Der Versand erfolgt dieser ab Sitz/Depot des Anbieters auf Rechnung und Vorkasse sowie Gefahr des Kunden. Mangels besonderer Vereinbarungen stehen dem Anbieter die Wahl des Transportunternehmers sowie die Art des Transportmittels frei. Die Gefahr geht auch dann mit der Absendung ab Sitz/Depot des Anbieters auf den Kunden über, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.

15.2 Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits im Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die durch die Verzögerung entstehenden Kosten (insbesondere Lagerspesen) hat der Kunde zu tragen.

15.3 Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Sendung gegen Transportschäden zu versichern oder versichern zu lassen, es sei denn, eine entsprechende Verpflichtung ist von ihm schriftlich übernommen worden.

16 Abnahme und Rügeobliegenheiten

16.1 Der Kunde hat das Produkt unverzüglich nach Übergabe und soweit dies nach ordentlichem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen. Zeigt sich hierbei ein Mangel, hat der Kunde den Anbieter hierüber unverzüglich zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt das Produkt als genehmigt, sofern es sich nicht um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so hat die Anzeige durch den Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu erfolgen.

16.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme. Ein unwesentlicher Mangel liegt vor, wenn die Funktion und Nutzbarkeit des Leistungsgegenstandes nach dem Vertragszweck nur unwesentlich oder gar nicht eingeschränkt ist.

16.3 Fertiggestellte Teilleistungen sind, soweit abtrennbar, jeweils nach Anzeige der Fertigstellung und Übergabe durch den Anbieter vom Kunden abzunehmen.

16.4 Hat der Anbieter Subunternehmer mit der Erbringung von Teilleistungen beauftragt, teilt er die Anzeige der Fertigstellung und Übergabe des Leistungsgegenstands durch den Subunternehmer dem Kunden mit. Nach Übergabe des vom Subunternehmer erbrachten Leistungsgegenstands an den Kunden kann der Anbieter entsprechend vorstehenden Regelungen die Abnahme durch den Kunden verlangen.

17 Mängelrechte

17.1 Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware an den Anbieter kann nur mit dessen vorherigem Einverständnis erfolgen. Rücksendungen, die ohne vorheriges Einverständnis durch den Anbieter erfolgen, brauchen von diesem nicht angenommen zu werden. In diesem Fall trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung.

17.2 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.

17.3 Das Vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Kunden:

17.3.1 Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, vom Anbieter Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei der Anbieter nach eigenem Ermessen.

17.3.2 Darüber hinaus hat der Anbieter das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

17.4 Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches trifft auf die vergeblichen Aufwendungen zu.

17.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt für neue und gebrauchte Güter ein Jahr seit Auslieferung. Der Kunde hat in jedem Fall zu beweisen, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorgelegen hat.

C. Besondere Bedingungen Containerkauf

18 Lieferfristen, Lieferung, Abnahme, Rügeobliegenheit, Mängelrechte

Es gelten insoweit die Regelungen der Ziffer B. entsprechend.

19 Eigentumsvorbehalt

19.1 Jede vom Anbieter gelieferte Ware bleibt in dessen Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und bis zur vollständigen Erledigung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung resultierender Forderungen (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Eine wie auch immer geartete Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware durch den Kunden ist nur im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Kundengestattet. Keinesfalls darf aber die Ware im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsverkehrs zur Sicherung an Dritte übereignet werden.

19.2 Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigen Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Kunde tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an den Anbieter ab. Der Kunde ist ermächtigt, diese Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Anbieter nachkommt. Mit Rücksicht auf den verlängerten Eigentumsvorbehalt (Vorausabtretung der jeweiligen Kaufpreisforderung) ist eine Abtretung an Dritte, insbesondere an ein Kreditinstitut, vertragswidrig und daher unzulässig. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Kunden zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.

19.3 Ist die Forderung des Kunden aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen worden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Abnehmer an den Anbieter ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den der Anbieter dem Kunden für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet hatte.

19.4 Im Falle einer Pfändung der Ware beim Kunden ist der Anbieter sofort unter Übersendung einer Abschrift des Zwangsvollstreckungsprotokolls und einer eidesstattlichen Versicherung darüber zu unterrichten, dass es sich bei der gepfändeten Ware, um die vom Anbieter gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware handelt.

19.5 Übersteigt der Wert der Sicherheiten gemäß den vorstehenden Absätzen dieser Ziffer den Betrag der hierdurch gesicherten noch offenen Forderungen auf absehbare Dauer um mehr als 20 %, ist der Kunde berechtigt, vom Anbieter insoweit die Freigabe von Sicherheiten zu verlangen, als die Überschreitung vorliegt.

19.6 Die Geltendmachung der Rechte des Anbieters aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware im Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung des Anbieters gegen den Kunden angerechnet.

D. Besondere Bedingungen für SaaS

20 Verfügbarkeit der Leistungen des Anbieters

20.1 Die Verfügbarkeit des Netzwerks des Rechenzentrums am Router-Ausgang im Internet beträgt 89% im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die der Anbieter als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch den Anbieter zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

20.2 Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen, die innerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung innerhalb von zwei Stunden. Bei Störungsmeldungen, die außerhalb der Supportzeiten eingehen, beginnt die Entstörung am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

20.3 Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Webserver aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die außerhalb des Einfluss- oder Verantwortungsbereich des Anbieters liegen (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter), nicht über das Internet zu erreichen ist. Darüber hinaus kann in der Zeit technischer Arbeiten (z. B. Wartung keine ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten gewährleistet werden. Sollte für eine vorbeugende Wartungsarbeit eine Betriebsunterbrechung oder -einschränkung notwendig sein, werden diese, soweit möglich, zuvor angekündigt.

20.4 Der Anbieter wird Leistungsstörungen (z. B. seiner technischen Einrichtungen) im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich beseitigen. Bei für den Kunden erkennbaren Störungen ist dieser verpflichtet, den Anbieter diese unverzüglich schriftlich anzuzeigen (Störungsmeldung).

20.5 Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich des Anbieters liegen und erbringt der Anbieter diese Leistung auch nach schriftlicher Rüge durch den Kunden und Ablauf einer angemessenen Frist nicht, so ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, in dem der Anbieter diese Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht hat. Von diesen Bestimmungen unberührt bleiben die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte. Das Recht des Kunden zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon ebenfalls unberührt.

21 Leistungsbeschreibung und Anpassungen

21.1 Der Leistungs- und Funktionsumfang der Produkte und Leistungen bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.

21.2 Bei der Software BETRIEBSMANAGEMENTSYSTEM handelt es sich um eine Software, die es dem Kunden ermöglicht, ein Managementtool zu nutzen, aus dem heraus Buchungen ausgeführt und dokumentiert, sämtliche Buchungen verwaltet und die betriebswirtschaftlichen Ergebnisse wie auch Statistiken der Lager- und Stellplätze dargestellt werden.

21.3 Der Anbieter ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Leistungen zu ändern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und

21.3.1 diese Leistungen Produkte anderer Hersteller enthalten und diese Produkte dem Anbieter nicht, nicht mehr oder nur noch in geänderter Form zur Verfügung stehen, ohne dass dies auf Umstände zurückzuführen ist, die der Anbieter zu vertreten hat,

21.3.2 neue gesetzliche oder behördliche Anforderungen eine Änderung notwendig machen,

21.3.3 die vereinbarten Leistungen nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, den Sicherheitsbestimmungen oder den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen oder ihre Lauffähigkeit nicht mehr gewährleistet ist,

21.3.4 vereinbarte Leistungen ganz oder teilweise gegen gleich- oder höherwertige Leistungen ausgetauscht werden sollen, die vereinbarte Soll-Beschaffenheit im Wesentlichen unverändert bleibt, oder

21.3.5 der Anbieter ein sonstiges berechtigtes Interesse an der Änderung der Leistung hat.

21.4 Leistungsänderungen nach Ziffer 21.2 werden dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Wirksamwerden schriftlich oder in Textform mitgeteilt.

21.5 Der Anbieter ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte (Subunternehmer) erbringen zu lassen. Soweit der Austausch oder erstmalige Einsatz eines Subunternehmers, der auch weiterer Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der EU-Datenschutz-Grundverordnung ist, im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Ziffer 21.2 erfolgt, hat der Kunde das Recht, Einspruch gemäß Artikel 28 Abs. 2 DSGVO zu erheben. Für diesen Fall behält sich der Anbieter das Recht zur fristlosen Kündigung des davon betroffenen Vertrages aus wichtigem Grund vor.

21.6 Der Versand sämtlicher Materialien, Unterlagen und Programme sowie die Übermittlung von Daten und Programmen von und dem Anbieter erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

22 Leistungsabgrenzung, Ausschlüsse, höhere Gewalt

22.1 Maßgeblich für die Definition der zu erfüllenden Anforderungen sind die nachfolgenden Parameter und Informationen. In Abstimmung mit dem Kunden ist die Umsetzung weiterer Anforderungen abzustimmen, wenn sie nicht Bestandteil der Basislösung sein können.

22.2 Soweit der Anbieter über den vertraglichen Inhalt hinaus für den Kunden freiwillige und unentgeltliche Leistungen und Dienste erbringt, können diese jederzeit ohne Vorankündigung eingestellt werden. Aus der Einstellung erwächst kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Eine Leistung ist nur dann nicht freiwillig im Sinne dieser Vorschrift, wenn sie in die Produkt- und Leistungsbeschreibung ausdrücklich aufgenommen wurde.

22.3 Nicht im Standardleistungsumfang des Anbieters enthalten sind alle nicht explizit erwähnten Services bzw. Leistungen, wie z. B.:
    • Bereitstellung der vom Kunden eingebrachten Applikations-, Lizenz- und Wartungsverträge
    • Bereitstellung der für Sicherheitsfunktionalitäten benötigten Zertifikate soweit nicht anders vereinbart
    • Entwicklung von Versions-Updates und Bug-Fix der Betriebssysteme und der Applikationen
    • Erweiterungen von Hard- und Software, wenn der Kunden Leistungsanforderungen über die vereinbarte Hardwarekonfiguration hinausstellt, oder wenn sich nach Veränderungen an einer Anwendung (z.B. durch Updates) die Ressourcenanforderungen erheblich ändern
    • Erweiterung von Betreuungsleistungen, die durch vom Kunden geforderte Änderungen oder Erweiterungen verursacht werden
    • Befüllen und Pflege von Inhalten.
        22.4 Nachfolgende Einflüsse, deren Ursache außerhalb des Zuständigkeitsbereichs des Anbieters liegen, sowie die nachfolgenden Zustände, führen zeitlich begrenzt und nur für den zutreffenden Fall zur Aussetzung der beschriebenen Verfügbarkeit und der pauschalen Entgelterstattung sowie zum Haftungsausschluss:
    • Höhere Gewalt einschließlich Krieg, Bürgerkrieg, Streik, Aussperrung, Katastrophen,
    • Störungen durch Fehler in der Kundenapplikation bzw. zugehöriger Software-komponenten,
    • Störungen durch unsachgemäße Eingriffe des Kunden bzw. eines von ihm autorisierten Dritten,
    • Ausfälle im Internet und dessen Zugängen, die durch Viren, Würmer o. ä. Angriffe verursacht werden, insbesondere auch die Zeiten, die zur Beseitigung dieser Angriffe notwendig sind,
    • Nichtverfügbarkeiten aufgrund von angekündigten Wartungsarbeiten in den vereinbarten Wartungsfenstern gelten nicht als Einschränkung der Verfügbarkeit und nicht als Ausfallzeit,
    • Störungen in Einrichtungen der Telekommunikationsversorger, der Energieversorger oder der vom Kunden beigestellten Komponenten, ein nicht abgenommenes System (nicht in den Regelbetrieb überführt).

22.5 Der Anbieter hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

23 Nutzungsrechte

23.1 Unter SaaS-Dienst im Sinne dieser Bedingungen sind der Betrieb und die Bereitstellung der Standardsoftware BETRIEBSMANAGEMENTSYSTEM des Anbieters (im Folgenden Standardsoftware) über eine Internetanbindung gemeint, für die der Kunde die entsprechenden Nutzungsrechte erworben hat. Die durch die Standardsoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten sind nicht Bestandteil des SaaS-Dienstes. Die für den Betrieb und die Bereitstellung der Standardsoftware erforderliche IT- Infrastruktur (nicht die Hardware vom Kunden) wird von dem Anbieter zur Verfügung gestellt.

23.2 Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des jeweils geschlossenen Vertrags ein zeitlich beschränktes, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Standardsoftware im Rahmen des vertraglich vereinbarten Umfangs ein. Die Bereitstellung der Standardsoftware erfolgt über eine Internetverbindung. Übergabepunkt für die Leistungen ist der Router-Ausgang des von dem Anbieter genutzten Rechenzentrums / Servers zum Internet.

24 Datenverarbeitung

24.1 Die durch die Standardsoftware erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten (inkl. der Rohdaten) werden auf angemieteten Servern des Anbieters im EURO-Raum gespeichert. Der Anbieter hat mit seinem Kooperationspartner einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen und damit sichergestellt, dass dieser den gleichen gesetzlichen Anforderungen unterliegt wie der Anbieter selbst.

24.2 Auch mit dem Kunden wird ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag geschlossen. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher von dem Anbieter jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrags, die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht des Anbieters besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch elektronische Übersendung über ein Datennetz oder nach gesonderter Vereinbarung durch Übergabe von Datenträgern. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Standardsoftware zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden. Der Kunde ist im Hinblick auf personenbezogene Daten von sich und seinen Nutzern verantwortliche Stelle und hat daher stets zu prüfen, ob die Verarbeitung solcher Daten durch die Nutzung der Standardsoftware von entsprechenden Erlaubnistatbeständen gedeckt ist. Der Anbieter fungiert im Rahmen der Leistungserbringung hinsichtlich personenbezogener Daten als Auftragsdatenverarbeiter. Zur Sicherung der gegenseitigen Rechte und Pflichten werden der Anbieter und der Kunde eine gesonderten Auftragsdatenverarbeitungsvertrag abschließen.

25 Pflichten des Anbieters

Der Anbieter stellt sicher, dass die bereitgestellte Software mit handelsüblicher Hardware und einer stabilen, schnellen Internetverbindung verwendet werden kann.

E. Besondere Bedingungen Wartungs- und Supportleistungen

26 Vertragsgegenstand

26.1 Wartungsleistungen im Sinne dieser Wartungsbedingungen beinhalten die Support Services und die Wartung, jedoch vorbehaltlich der genannten Ausnahmen, welche nicht Bestandteil von Wartungs- und Supportleistungen sind. Wartungen werden nach Ermessen des Anbieters durchgeführt, der Kunde erhält eine rechtzeitige Information über anstehende Wartungsarbeiten und hat währenddessen die Möglichkeit, Verträge manuell zu erfassen und nach Abschluss der Wartung im System zu speichern.

26.2 Der Support bearbeitet die Anfragen des Kunden im Zusammenhang mit den technischen Einsatzvoraussetzungen und -bedingungen der bereitgestellten Website-/Hosting-/E-Mail-Leistungen. Fehlermeldungen müssen in Textform an support@lagerfirst.de gemeldet werden. Lediglich der/die benannte/n Key-User des Kunden sind berechtigt Fehlermeldungen an den Anbieter zu richten. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass es sich dabei nicht um einen Fehler in der Software handelt, ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden die Kosten für den geleisteten Aufwand zu den jeweils gültigen Beratungspreisen des Anbieters Rechnung zu stellen.

26.3 Die Wartung umfasst

26.3.1 das Beseitigen aller Fehler nach besten Kräften durch den Anbieter; der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter jeden Fehler sowie alle diagnostischen, konfigurationsbedingten und anderen relevanten Informationen in Bezug auf den Fehler unverzüglich mitzuteilen, damit der Anbieter den Fehler isolieren und nachbilden kann;

26.3.2 das stetige Aktualisieren und Anpassen an den technisch aktuellen Stand.

26.3.3 zur stetigen Optimierung und Stabilisierung wird die Nutzung laufend überwacht und analysiert. Die erfassten Informationen werden gem. der DSGVO spätestens nach 24 Monaten gelöscht.

26.4 Wartungs- und Supportleistungen umfassen nicht

26.4.1 Systemkonfigurationen, Hardware und Netzwerke außerhalb des Rechenzentrums, in dem der Zugriff durch den Anbieter erfolgt

26.4.2 Anpassungsarbeiten mittels Konfiguration und Programmierung (Customizing)

26.4.3 Konfiguration und Erstellung von Reports

26.4.4 die Erweiterung der Funktionalität auf Wunsch des Kunden oder Anpassung an Dritte

26.4.5 Fachberatungen oder Trainings

26.4.6 Support vor Ort

26.4.7 Konvertieren von Dateien

26.4.8 Support von anderen Herstellern als dem Anbieter

26.4.9

27 Pflichten des Kunden

Der Kunde wird von allen Daten, die er auf Server des Anbieters überträgt, tagesaktuelle Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem Server selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und kostengünstige Wiederherstellung der Daten bei einem eventuellen Systemausfall zu gewährleisten. Im Falle eines Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf die Server des Anbieters hochladen und Konfigurationen wiederherstellen.